Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für Kurse:
§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die durch Hebamme Simone Gruber angebotenen Kurse gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen jeweils als zwischen der Hebamme und der/dem Vertragspartner*in vereinbart.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen der Hebamme und der/dem Vertragspartner*in, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Für die Anmeldung ist das auf der Homepage bereitgestellte Formular zu verwenden.
Ein Vertrag zwischen der/dem Vertragsparter*in und der Hebamme kommt mit der vollständigen Anmeldung und dem Einlangen des Kursbetrages/ der Anzahlung auf dem Konto Simone Gruber und der Annahme durch die Hebamme zustande. Der Hebamme steht es frei den Vertrag ohne Angabe von Gründen aufzulösen.
§ 3 Vertragsgegenstand
Die Hebamme bietet kostenpflichtige Angebote an. Bei kostenlosen Angeboten findet sich ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass hierfür keine Kosten anfallen. Im Zweifel und wo ein derartiger eindeutiger Hinweis fehlt, sind die Leistungen der Hebamme immer kostenpflichtig.
Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag (Hausgeburt, Wehenbegleitung), aus der Kursbeschreibung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Hebamme verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Abhaltung der angebotenen Kurse. Falls ein Kurs vertreten wird, wird dieser ausschließlich von fachkundig ausgebildeten Hebammen und Fachpersonen geleitet. Die Hebamme behält sich vor, Kursinhalte, soweit erforderlich, zu ändern.
Detailinformationen über die angebotenen Kurse sind auf den Websites hebammewien.at ersichtlich.
Die Hebamme behält sich vor, einen Kurs dann nicht durchzuführen, wenn die verbindlichen Anmeldungen nicht die erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmer*innen erreichen. In diesem Fall wird der/die Vertragspartner*in rechtzeitig informiert und die bereits entrichtete Kursgebühr erstattet.
§ 4 Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Hebamme hält fest, dass die gesundheitliche Eignung der/des Vertragspartner*in Vorraussetzung zur Teilnahme am Kurs ist. Die/Der Vertragspartner*in trifft die alleinige Verantwortung dafür, dass die Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen möglich und zulässig ist.
Die/Der Vertragspartner*in hat bereits im Anmeldeformular Besonderheiten, die für die Hebamme von Interesse sein können, wie beispielsweise eine Frühgeburt, Beeinträchtigungen oder sonstige Erkrankungen bzw. Risikofaktoren, bekannt zu geben.
Die Hebamme behält sich vor, einzelne Vertragspartner*innen/Teilnehmer*innen vom Kurs auszuschließen, insbesondere wenn sich herausstellt, dass eine Erkrankung oder Beeinträchtigung vorliegt, die eine Gefährdung der übrigen Kursteilnehmer*innen nach sich ziehen könnte. Für diesen Fall steht der/dem Vertragspartner*in keine Rückerstattung der Kurskosten zu.
Darüber hinaus behält sich die Hebamme vor, einzelne Vertragspartner*innen/ Teilnehmer*innen vom Kurs ohne Angabe von Gründen auszuschließen, wobei der/dem Vertragspartner*in für diesen Fall die anteilige Rückerstattung der geleisteten Kurskosten zusteht.
§ 5 Anmeldung Kurs, Kursbeitrag
Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt per Anmeldeformular über die Homepage. Die Anmeldung ist gültig nach übermitteln des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars und der Einbezahlung der gesamten Kursgebühr.
Ein Kurs kommt nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmer*innenzahl zu Stande. Bei Nichterreichen der Mindestanzahl wird der geleistete Kursbeitrag zurückerstattet. Mit der Kursgebühr wird ausschließlich die Teilnahme am jeweiligen Kurs abgegolten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Vorübergehende Gesundheitsbeeinträchtigungen der/des Teilnehmer*in, die eine Teilnahme am Kurs unmöglich machen, unregelmäßige Teilnahme am Kurs oder Nichtbesuch des Kurses entbinden nicht von der Zahlung der gesamten Kursgebühr und begründen auch keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung der Kursgebühr.
Der Kursbetrag ist unter Anführung des Beginndatums und des Namens der/des Vertragspartner*in auf das Konto der jeweiligen Hebamme zu überweisen.
§ 6 Stornobedingungen
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Es fallen folgende Stornogebühren an:
Bei Absage bis 8 Wochen vor Kursbeginn: € 25
Bei Absage bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
Bei Absage innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn: 100 % der Kursgebühr
Keine Stornogebühren entstehen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in gestellt wird. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25 verrechnet.
Bei jeder Buchung eines Kurses gilt: bei Erkrankung, Urlaub, sonstigem Fernbleiben oder bei Abbruch des Kurses durch die/den Vertragspartner*in findet keine Erstattung der Kurskosten statt.
§ 7 Gewährleistung und Schadenersatz
Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die die Stadthebammen nicht zu vertreten haben, befreien die Stadthebammen für die Dauer ihres Bestehens und ihrer Auswirkungen von ihrem Verpflichtungen zur Vertragserfüllung.
Schadenersatz ist, insbesondere für den Fall des Leistungsverzuges und einer von den Stadthebammen zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit dieser auf leichter Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen.
Jegliche Haftung der Stadthebammen gegenüber der/des Vertragspartner*in oder allfälligen sonstigen Begleitpersonen, insbesondere für Sachschäden oder Diebstähle (Garderobe, Kinderwagen, etc.), wird ausgeschlossen.
Die Aufsichtspflicht über ein teilnehmendes Baby/Kind obliegt während der gesamten Kursdauer sowie auch vor und nach dem Kurs der Begleitperson des teilnehmenden Babys/Kindes.
§ 8 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Ort, an dem der Kurs stattfindet. Bei Anmeldung wird der genaue Kursort bekanntgegeben.
§ 9 Verwendung personenbezogener Daten, Datenschutz
Wir verweisen hier auf die DSGVO.
§ 10 Gerichtsstand und Rechtswahl
Für alle aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes vereinbart.
Für Verträge zwischen den Stadthebammen und der/dem Vertragspartner*in kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
§ 11 Weitere Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Gesundheitszustände mitzuteilen, welche aus Sicht der Hebamme für die Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie des/der Neugeborenen notwendig sind. Die Hebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen. Eine bewusste Verschweigung oder verzögerte Mitteilung relevanter Informationen stellt einen Vertragsbruch dar und die Wahlhebamme kann im Schadensfall nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Die Akupunktur ist ein bewährtes Mittel in der Geburtshilfe. Sie wird zur Geburtsvorbereitung und Linderung sämtlicher Schwangerschaftsbeschwerden und Problematiken im Wochenbett angewandt.
Reihenfolge: