AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. AGB für Kurse:
    § 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    Für die durch Hebamme Simone Gruber angebotenen Kurse gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen jeweils als zwischen der Hebamme und der/dem Vertragspartner*in vereinbart.

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen der Hebamme und der/dem Vertragspartner*in, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

    § 2 Angebot und Vertragsabschluss
    Für die Anmeldung ist das auf der Homepage bereitgestellte Formular zu verwenden.

    Ein Vertrag zwischen der/dem Vertragsparter*in und der Hebamme kommt mit der vollständigen Anmeldung und dem Einlangen des Kursbetrages/ der Anzahlung auf dem Konto Simone Gruber und der Annahme durch die Hebamme zustande. Der Hebamme steht es frei den Vertrag ohne Angabe von Gründen aufzulösen.

    § 3 Vertragsgegenstand
    Die Hebamme bietet kostenpflichtige Angebote an. Bei kostenlosen Angeboten findet sich ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass hierfür keine Kosten anfallen. Im Zweifel und wo ein derartiger eindeutiger Hinweis fehlt, sind die Leistungen der Hebamme immer kostenpflichtig.
    Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag (Hausgeburt, Wehenbegleitung), aus der Kursbeschreibung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Die Hebamme verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Abhaltung der angebotenen Kurse. Falls ein Kurs vertreten wird, wird dieser ausschließlich von fachkundig ausgebildeten Hebammen und Fachpersonen geleitet. Die Hebamme behält sich vor, Kursinhalte, soweit erforderlich, zu ändern.

    Detailinformationen über die angebotenen Kurse sind auf den Websites hebammewien.at  ersichtlich.

    Die Hebamme behält sich vor, einen Kurs dann nicht durchzuführen, wenn die verbindlichen Anmeldungen nicht die erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmer*innen erreichen. In diesem Fall wird der/die Vertragspartner*in rechtzeitig informiert und die bereits entrichtete Kursgebühr erstattet.

    § 4 Voraussetzungen für die Teilnahme
    Die Hebamme hält fest, dass die gesundheitliche Eignung der/des Vertragspartner*in Vorraussetzung zur Teilnahme am Kurs ist. Die/Der Vertragspartner*in trifft die alleinige Verantwortung dafür, dass die Teilnahme am Kurs aus gesundheitlichen Gründen möglich und zulässig ist.

    Die/Der Vertragspartner*in hat bereits im Anmeldeformular Besonderheiten, die für die Hebamme von Interesse sein können, wie beispielsweise eine Frühgeburt, Beeinträchtigungen oder sonstige Erkrankungen bzw. Risikofaktoren, bekannt zu geben.

    Die Hebamme behält sich vor, einzelne Vertragspartner*innen/Teilnehmer*innen vom Kurs auszuschließen, insbesondere wenn sich herausstellt, dass eine Erkrankung oder Beeinträchtigung vorliegt, die eine Gefährdung der übrigen Kursteilnehmer*innen nach sich ziehen könnte. Für diesen Fall steht der/dem Vertragspartner*in keine Rückerstattung der Kurskosten zu.

    Darüber hinaus behält sich die Hebamme vor, einzelne Vertragspartner*innen/ Teilnehmer*innen vom Kurs ohne Angabe von Gründen auszuschließen, wobei der/dem Vertragspartner*in für diesen Fall die anteilige Rückerstattung der geleisteten Kurskosten zusteht.

    § 5 Anmeldung Kurs, Kursbeitrag
    Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt per Anmeldeformular über die Homepage. Die Anmeldung ist gültig nach übermitteln des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars und der Einbezahlung der gesamten Kursgebühr.

    Ein Kurs kommt nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmer*innenzahl zu Stande. Bei Nichterreichen der Mindestanzahl wird der geleistete Kursbeitrag zurückerstattet. Mit der Kursgebühr wird ausschließlich die Teilnahme am jeweiligen Kurs abgegolten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

    Vorübergehende Gesundheitsbeeinträchtigungen der/des Teilnehmer*in, die eine Teilnahme am Kurs unmöglich machen, unregelmäßige Teilnahme am Kurs oder Nichtbesuch des Kurses entbinden nicht von der Zahlung der gesamten Kursgebühr und begründen auch keinen Anspruch auf eine (anteilige) Rückerstattung der Kursgebühr.

    Der Kursbetrag ist unter Anführung des Beginndatums und des Namens der/des Vertragspartner*in auf das Konto der jeweiligen Hebamme zu überweisen.

    § 6 Stornobedingungen
    Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen.
    Es fallen folgende Stornogebühren an:
    Bei Absage bis 8 Wochen vor Kursbeginn: € 25
    Bei Absage bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
    Bei Absage innerhalb von 4 Wochen vor Kursbeginn: 100 % der Kursgebühr
    Keine Stornogebühren entstehen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer*in gestellt wird. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25 verrechnet. 


    Bei jeder Buchung eines Kurses gilt: bei Erkrankung, Urlaub, sonstigem Fernbleiben oder bei Abbruch des Kurses durch die/den Vertragspartner*in findet keine Erstattung der Kurskosten statt.

    § 7 Gewährleistung und Schadenersatz
    Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störung der Energie- und Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die die Stadthebammen nicht zu vertreten haben, befreien die Stadthebammen für die Dauer ihres Bestehens und ihrer Auswirkungen von ihrem Verpflichtungen zur Vertragserfüllung.
    Schadenersatz ist, insbesondere für den Fall des Leistungsverzuges und einer von den Stadthebammen zu vertretenden Unmöglichkeit, soweit dieser auf leichter Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen.
    Jegliche Haftung der Stadthebammen gegenüber der/des Vertragspartner*in oder allfälligen sonstigen Begleitpersonen, insbesondere für Sachschäden oder Diebstähle (Garderobe, Kinderwagen, etc.), wird ausgeschlossen.

    Die Aufsichtspflicht über ein teilnehmendes Baby/Kind obliegt während der gesamten Kursdauer sowie auch vor und nach dem Kurs der Begleitperson des teilnehmenden Babys/Kindes.

    § 8 Erfüllungsort
    Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Ort, an dem der Kurs stattfindet. Bei Anmeldung wird der genaue Kursort bekanntgegeben.

    § 9 Verwendung personenbezogener Daten, Datenschutz
    Wir verweisen hier auf die DSGVO.

    § 10 Gerichtsstand und Rechtswahl
    Für alle aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes vereinbart.
    Für Verträge zwischen den Stadthebammen und der/dem Vertragspartner*in kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

    § 11 Weitere Bestimmungen
    Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.

    Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

  2. Für Nachbetreuungen
    1. Geltungsbereich
  • Für alle Leistungen von Hebamme Simone Gruber im Rahmen ihrer Hebammentätigkeit an der Schwangeren/Gebärenden/Wöchnerin (im Weiteren als „Klientin“ bezeichnet) gelten folgende Vereinbarungen.
  • Simone Gruber ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in A- Wien. Sie ist in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums mit der Zahl 3761 eingetragen und beim zuständigen Finanzamt registriert.
  • Mit der Unterschrift der Klientin auf dem „Behandlungsvertrag“ stimmt sie dem Inhalt dieser AGBs zu und sie werden Bestandteil des Vertragsabschlusses.
  • Hebamme Simone Gruber (in Weiteren als Wahlhebamme bezeichnet) ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

 

 

  1. Vertragsgegenstand:
  • Der genaue Leistungsinhalt des Behandlungsvertrags ergibt sich aus dem zwischen der Wahlhebamme und der Klientin vereinbarten Leistungskatalog (siehe Website und Behandlungsvertrag).
  • Die Wahlhebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin erfolgt. In manchen Fällen kann eine telemedizinische Betreuung (Videotelefonie) statt eines Hausbesuches vereinbart werden (z.B. bei Ausgangsbeschränkungen, Quarantäne).

 

  1. Mitwirkungspflicht:
  • Die Klientin ist verpflichtet, der Wahlhebamme sämtliche Angaben über

Gesundheitszustände mitzuteilen, welche aus Sicht der Hebamme für die Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie des/der Neugeborenen notwendig sind. Die Hebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Klientin mitgeteilt bekommen. Eine bewusste Verschweigung oder verzögerte Mitteilung relevanter Informationen stellt einen Vertragsbruch dar und die Wahlhebamme kann im Schadensfall nicht zur Verantwortung gezogen werden.

  • Die Klientin verpflichtet sich der Hebamme Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich bekannt zu geben. Wenn bei Umzug der Klientin die Fahrkilometer deutlich steigen, kann die Wahlhebamme die weitere Betreuung beendigen oder die Betreuungskosten anpassen.
  • Hinsichtlich der anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Gesundheitsdaten ist die Wahlhebamme gemäß § 7 des österreichischen Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Bei Verhinderung der Wahlhebamme hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.
  • Sollte die Klientin die Wahlhebamme nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet Kontakt mit der von der Wahlhebamme genannten Ersatzkontaktperson aufzunehmen.
  • Sollten die Wahlhebamme auf den ersten telefonischen Kontaktversuch der Klientin nicht unmittelbar antworten, ist die Klientin dazu verpflichtet die telefonische Kontaktaufnahme mit der Wahlhebamme weiterhin zu versuchen. Im Falle, dass die Wahlhebamme nicht erreichbar ist, muss die Klientin die nächstgelegene Klinik aufsuchen.
  • Die telefonische Kontaktaufnahme sollte ausschließlich per Telefonat erfolgen, somit nicht per WhatsApp/Signal/Telegram.
  • Die Wahlhebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.

 

  1. Erreichbarkeit
  • Die Wahlhebamme ist über Mail oder Telefon werktags zwischen 9-17 Uhr erreichbar.
  • Die Wahlhebamme ist nicht zur sofortigen Antwort/Rückruf verpflichtet. In dringenden Fällen oder Notfällen muss eine Klinik ausgesucht werden oder 144 verständigt werden.
  • Fachliche Fragen werden, aus Gründen des Datenschutzes, generell nicht via SMS oder Whats App/ Signal/ Telegram beantwortet. Auftauchende Fragen werden im Zuge eines Hausbesuches oder einer telemedizinischen Beratung geklärt.

 

  1. Termine:
  • Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart, wobei vereinbarte Termine wahrzunehmen sind.
  • Sollte ein Termin aus wichtigem Grunde nicht wahrgenommen werden können, so ist dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin der Wahlhebamme persönlich oder telefonisch mitzuteilen.
  • Wird der Termin nicht in oben angeführter Frist abgesagt oder unentschuldigt überhaupt nicht wahrgenommen, so hat die Klientin der Wahlhebamme einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von € 90 pro ausgefallener Behandlungsstunde zu bezahlen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht rückvergütet.

 

 

  1. Akupunktur
  • Simone Gruber bietet Akupunktur im Geburtshilflichem Bereich an und hat eine Akupunkturausbildung nach in Österreich anerkanntem Standard absolviert. Akupunktur ist ein Teilgebiet der traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Sie geht von Lebensenergien des Körpers aus (Qi), die auf Meridianbahnen zirkulieren und einen steuernden Einfluss auf alle Körperfunktionen haben. Ein gestörter Energiefluss wird für Erkrankungen verantwortlich gemacht und durch Stiche in bzw. auf den Meridianen liegende Akupunkturpunkte ausgeglichen. Bei eng verwandten Methoden wird stumpfer Druck auf die Punkte ausgeübt (Akupressur) oder sie werden erwärmt (Moxibustion).

Die Akupunktur ist ein bewährtes Mittel in der Geburtshilfe. Sie wird zur Geburtsvorbereitung und Linderung sämtlicher Schwangerschaftsbeschwerden und Problematiken im Wochenbett angewandt.

 

  • Bei dieser Therapie treten nur sehr selten Nebenwirkungen auf. Folgende Nebenwirkungen können auftreten:
  • Müdigkeit bzw. vorübergehende übermäßige Entspannung nach der Behandlung
  • Schmerzen bei der Einstichstelle durch vorübergehende Nervenreizungen, evtl. mit Schmerz und Sensibilitätsstörungen in dieser Region
  • Blutungen und Blutergüsse (Hämatom), durch die Verletzung kleiner Blutgefäße an der Einstichstelle
  • Beim Stechen von Akupunkturnadeln besteht ein geringes Risiko einer Infektion. Bei Patienten mit intaktem Immunsystem und der Verwendung steriler Einmalnadeln ist dies nahezu ausgeschlossen.
  • Störungen der Kreislaufregulation/Schwindel
  • Hautreaktionen
  • In extrem seltenen Fällen kann eine Akupunkturnadel abbrechen, ggf. kann dies einen operativen Eingriff zur Entfernung der Nadel erforderlich machen
  • Mögliche lokale Hautverbrennungen, falls eine Wärmebehandlung (Moxibustion) durchgeführt wird.
  • Nach der Akupunktur kann es sein, dass sich die Kinder viel bewegen. Dies ist als positives Zeichen zu deuten.

 

  • Es erfolgt keine Rückerstattung der Kosten für die Akupunktur durch die gesetzliche Krankenkasse.

 

  1. Vertretungsbefugnis:
  • Die Wahlhebamme erbringt die Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich die Wahlhebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Insbesondere unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltung- und Verschwiegenheitspflicht.
  • Bei Verhinderung der Wahlhebamme für die Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Wahlhebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik als professionelle Weiterversorgung gilt.

 

 

  1. Dienstverhinderung:
  • Im Falle von Krankheiten oder langfristigen Abwesenheit hat die Wahlhebamme der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden bzw. bei geplanter Abwesenheit spätestens vier Wochen vor Eintritt eines geplanten Ereignisses anzuzeigen.
  • Im Falle einer Erkrankung durch die Hebamme ist diese verpflichtet, sich um eine weitere Betreuung zu bemühen. Die Betreuung kann dabei nicht mehr persönlich durch die Hebammen stattfinden und ein Ersatz kann nicht garantiert werden.

 

  1. Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege:
  • Die von der Wahlhebamme erbrachten Leistungen werden gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt, wobei die Honorarforderung der Wahlhebamme mit der Erbringung der vereinbarten Einzelleistung entsteht.
  • Unterbleibt die Leistung ohne das Verschulden der Wahlhebamme, obwohl sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Wahlhebamme eine Vergütung gemäß Punkt 5.3.
  • Die Kosten der Wahlhebamme werden der Klientin mit der Aushändigung eines Preisspiegels auf der Website zur Kenntnis gebracht.

 

 

  1. Zahlungsbedingungen: 
  • Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.

 

  1. Zahlungsverzug:
  • Im Falle eines Zahlungsverzuges schuldet die Klientin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von derzeit 4%. Die Honorarnote ist bis spätestens 14 Tage nach Ausstellung einzuzahlen.
  • Die Wahlhebammen sind berechtigt für jede Mahnung Mahnspesen in der Höhe von 10,00 € in Rechnung zu stellen.

 

  1. Vertragsauflösung:
  • Beide Vertragsparteien sind berechtigt ohne Angaben von Gründen jederzeit und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Behandlungsvertrag zurückzutreten. Tritt die Klientin vom Vertrag zurück, sind die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
  • Die Wahlhebamme darf die vertragliche Beziehung zur Klientin einseitig ohne Angaben von Gründen beenden, dies unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten. Das bedeutet, dass die Wahlhebamme eine Weiterleitung an eine Hebammenkollegin oder in eine Klinik veranlassen können, aber nicht dazu verpflichtet ist. Erbrachte Leistungen werden in Rechnung gestellt.
  • Die Hebamme ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn insbesondere die Klientin die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder aber Therapiemaßnahmen vereitelt.
  • Jedenfalls bleibt aber der Kostenanspruch der Wahlhebamme für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege erhalten.

 

  1. Stornierung
  • Bleibt die Information der Geburt des Kindes an die Hebamme aus oder wird die Vereinbarung zur Wochenbettbetreuung nach der 36. SSW (36+0) seitens der Klientin storniert, wird ein Ausfallshonorar von € 300,- in Rechnung gestellt. Dies kann nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden.

 

  1. Vertragsänderungen:
  • Vertragsänderungen können ausschließlich nur schriftlich erfolgen.

 

 

  1. Gerichtsstand:
  • Für allfällige Streitigkeiten aus gegenständlichem Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

 

  1. Schlussbestimmung:
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.
  • Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich eine solche zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen an nächsten kommt, somit was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
  • Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag.
  • Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachstehende Rechtsquellen in nachstehender

 

Reihenfolge:

  1. a) Bestimmungen des Hebammengesetzes (HebG);
  2. b) Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzesbuches (ABGB).